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Stichprobenermittlung

BeitragVerfasst: Sa 2. Jul 2022, 14:15
von Schado
Hallo, ich führe demnächst für meine BA eine Onlineumfrage durch.
Teilnahmeberechtigt ist die Gesamtpopulation in Deutschland.
Ich habe bereits begründet, dass es sich um eine willkürliche Auswahl handelt und keine Ziehung aus der Grundgesamtheit stattfinden kann.
Ist dann eine Stichprobe gar nicht anzugeben oder sollte ich bspw. die 83,24 Mio. Einw. bei 95% Konfidenzniveau und 5% Fehlerniveau = 385 TN angeben, um danach zu prüfen, ob das Ziel erreicht wurde. Oder gebe ich einfach eine beliebige für mich sinnvoll erscheinende TN Anzahl an?

Re: Stichprobenermittlung

BeitragVerfasst: Sa 2. Jul 2022, 16:23
von bele
Hallo Schado,


Schado hat geschrieben:Oder gebe ich einfach eine beliebige für mich sinnvoll erscheinende TN Anzahl an?


Das sind doch zwei veschiedene Aussagen. Entweder fragst Du nach einer beliebigen Teilnehmerzahl, das ist natürlich falsch. Gleichzeitig fragst Du nach einer sinnvoll erscheinenden Teilnehmerzahl, das ist richtig. Hilfreich zum Belegen der Sinnvolligkeit kann eine rechnerische Fallzahlschätzung/Poweranalyse sein.

... bei 95% Konfidenzniveau und 5% Fehlerniveau = 385 TN angeben, um danach zu prüfen, ob das Ziel erreicht wurde.


Das klingt jetzt irgendwie willkürlich, aber bestimmt stehen dahinter Zahlen und Fakten die Dir sinnvoll erscheinen.

LG,
Bernhard